Bundesnetzagentur legt Voraussetzungen fest
Agri-Photovoltaik
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Zum 1. Oktober hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen festgelegt, die an besondere Solaranlagen gemäß Innovationsausschreibungsverordnung zu stellen sind. Besondere Solaranlagen sind der Behörde zufolge Anlagen, die auf Gewässern, Parkplätzen oder auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau installiert werden. Die Festlegung regelt Anforderungen an Installationsorte, Errichtungs- und Betriebsweise, aber auch an Nachweise, die zu erbringen sind. Diesen muss über die gesamte Förderdauer entsprochen werden. Die Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Die Einhaltung gilt insbesondere als erbracht, wenn die Solaranlagen und der Nutzpflanzenanbau...
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