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Abgabetermin Gemeinsamer Antrag

31. Mai bleibt 

Veröffentlicht am
Der Bundesrat hat zwei Änderungen von Verordnungen zugestimmt, die Details bei der Umsetzung der gegenwärtigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regeln. So wurde die bislang Ende November auslaufende Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos-Verordnung) entfristet. Mit der Vorlage wird festgelegt, dass Anträge auf Direktzahlungen bis zum 31. Mai gestellt werden müssen. Die Mitgliedstaaten müssen seit 2021 selbst das Abgabedatum festlegen. Deutschland hält am 31. Mai fest, der bereits von der EU vorgegeben war. Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wird die nationale Reserve der...
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