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Weitere Einschränkung für die Umsatzsteuerpauschalierung

Pauschalsatz fällt zum Jahreswechsel

Was vor Monaten kontrovers diskutiert wurde und zuletzt in Vergessenheit geraten ist, kommt auf einmal sehr schnell: Der Pauschalierungssatz wird zum 1. Januar 2022 von ehemals 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent abgesenkt.
Veröffentlicht am
Die Pauschalbesteuerung ist ab 1. Januar 2022 nur noch bei einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro anwendbar. Jetzt soll zusätzlich noch der Steuersatz abgesenkt werden.
Die Pauschalbesteuerung ist ab 1. Januar 2022 nur noch bei einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro anwendbar. Jetzt soll zusätzlich noch der Steuersatz abgesenkt werden.protected
Diese Anpassung erfolgt nicht als Ergebnis einer gewollten Anpassung durch die Regierungsparteien, sondern als erzwungene Zusage an die EU-Kommission. Die Kommission stellt in Aussicht, dass dann das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ohne Sanktionszahlungen eingestellt werden könnte. Jahrelang diskutierten und rechneten sich die Europäische Kommission einerseits und die deutsche Regierung andererseits den Pauschalierungssatz als falsch oder richtig hin. Die Basiszahlen, auf denen das Vertragsverletzungsverfahren beruht, sind schon einige Jahre alt und müssten komplett neu zusammengestellt werden. Doch bereits die Frage, welche Betriebe in welchem Umfang einbezogen werden, entzweit die beiden Lager von Brüssel und Berlin....
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