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Antragstellung bis Jahresende

Corona-Überbrückungshilfe III Plus geht in die Verlängerung

Veröffentlicht am
Die Corona-Überbrückungshilfe III Plus geht in die Verlängerung: Noch bis zum Jahresende können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Anträge auf einen Fixkostenzuschuss für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Wie das für die Abwicklung zuständige Bundeswirtschaftsministerium am 7. Oktober zum Programmstart mitteilte, muss der Antrag auf die Corona-Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte – das ist beispielsweise der Steuerberater – über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. Erstattet werden wie bisher bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch über 70 Prozent, bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen zwischen 50 Prozent und...
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