Verkauf erleichtert
Nur kurz haltbar
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Künftig wird der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit deutlich erleichtert. Eine entsprechende Regelung wurde im Zuge der Novellierung der Preisangabenverordnung eingeführt, die mit Beschluss des Bundeskabinetts im Mai 2022 in Kraft treten wird. Damit hat die Bundesregierung eine weitere rechtliche Regelung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht. Wird der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht, so entfällt die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können dann zum Beispiel einfach mit einem „30%-billiger”-Aufkleber...
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