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Land kaufen Ich betreibe mit meinem Bruder einen Nebenerwerbsbetrieb in der Landwirtschaft als GbR. Wir bewirtschaften etwa 13 Hektar Wiesen und 1,5 Hektar Wald. Wir sind nicht Mitglied in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, da wir beide zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind. Wir könnten von einer Privatperson Wald kaufen. Der Verkäufer hat uns erklärt, dass die örtliche Gemeindeverwaltung auch Interesse an dem Wald hat. Laut Waldgesetz für Baden-Württemberg § 25 hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Im Gesetzestext heißt es: (2) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn der Kauf der Verbesserung der Waldstruktur oder der Sicherung der Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes dient. Das Vorkaufsrecht...
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