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Kein Verbandsklagerecht für PETA

Beschwerde abgewiesen

Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. hat gegenüber dem Land Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation.
Veröffentlicht am
Laut dem badenwürttembergischen Landwirtschaftsministerium hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde von PETA zurückgewiesen. Das vorhergehende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sei somit rechtskräftig und PETA bleibe in seiner gegenwärtigen Organisationsstruktur der Weg zur Anerkennung als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation versperrt. PETA hatte sich an das Bundesgericht gewandt, nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof im März 2020 entschieden hatte, dass die Organisation aufgrund der sehr geringen Zahl von nur sieben ordentlichen Mitgliedern keinen Anspruch auf Zugang zur Verbandsklage hat. Eine Revision wurde nicht zugelassen; daraufhin wurde Beschwerde in Leipzig eingereicht....
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