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FAKT-Vorantragsverfahren

Stichtag 15. Dezember

Veröffentlicht am
Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2022 sollte von allen FAKT-Antragstellern ein Vorantrag gestellt werden, in welchem sie erklären, ob sie den bisherigen mindestens fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehalten beziehungsweise um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen erweitern möchten oder beabsichtigt ist, in weitere FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen. Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen mit ihrer einjährigen Verpflichtungslaufzeit. Der Vorantrag muss bis spätestens zum 15. Dezember 2021 zwingend abgeschlossen sein, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor. Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen oder Erweiterungen einer oder mehrjähriger Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2022 müssen...
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