Tierschutztransportverordnung
Novelle tritt zum Jahreswechsel in Kraft
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Mit dem Jahreswechsel gelten neue Vorgaben für inländische Tiertransporte. Ab dem 1. Januar 2022 darf die Beförderung zum Schlachthof demnach bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad nicht länger als 4,5 Stunden dauern. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt. Verletzungen der Vorgaben zu Belüftung und Temperaturüberwachung von Straßentransportmitteln und der Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren können ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Angehoben wird zudem das Mindestalter für den Kälbertransport, und zwar von 14 auf 28 Tage. Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Nicht in die...
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