2022 gilt als Übergangsjahr
GAP formal beschlossen
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Vergangene Woche hat der EU-Ministerrat das vom EU-Parlament am 23. November 2021 angenommene Verordnungspaket für die künftige GAP-Förderung 2023 bis 2027 formal beschlossen. Die neuen Basisrechtsakte wurden am Montag dieser Woche im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 2022 gilt als ein weiteres Übergangsjahr der GAP bis 2020, in dem die EU die bis Ende dieses Jahres von den Mitgliedstaaten einzureichenden GAP-Strategiepläne genehmigen muss. Diese wiederum sollen dann ab 2023 in Kraft treten. Die Abstimmungen der Länder für das Bundesratsplenum am 17. Dezember laufen noch. Von den Ländern wurden 38 Änderungsanträge eingebracht. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist die nationale Umsetzung der neuen Grünen Architektur und vor allem der Eco...
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