IPSplus
Maßnahmenblätter
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In bestimmten Schutzgebieten gelten in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des Biodiversitätsstärkungsgesetzes die landesspezifischen Vorgaben beim integrierten Pflanzenschutz, kurz "IPSplus". Die Dokumentation ist in den gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zur Pflanzenschutzmittelanwendung oder der Schlagkartei vorzunehmen und durch Erhebungstabellen und andere Nachweise zu ergänzen. Das LTZ Augustenberg hat dazu für den Acker-, Obst- und Hopfenbau Maßnahmenblätter veröffentlicht. Mehr unter www.ltz.landwirtschaft-bw.de
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