Änderungen im Arbeitsrecht
Mehr Geld für Arbeiter und Azubis
Zum 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn gestiegen. Außerdem steigen Ausbildungsvergütungen und Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung.
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Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde, wie von der Mindestlohnkommission im Sommer 2020 empfohlen und von der Bundesregierung per Rechtsverordnung vom 9. November 2020 festgelegt wurde. Die Verordnung sieht zudem eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro je Stunde vor. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro brutto je Arbeitsstunde zu erhöhen, konkrete Zeitangaben hierfür sind aber noch nicht bekannt. Weniger Arbeitsstunden Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduziert sich die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei 450-Euro-Minijobbern...
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