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Änderung zum 1. Januar

Kükentöten ab sofort verboten

Veröffentlicht am
Ab dem 1. Januar 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. 2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage, Schmerzen zu empfinden. Ab dem siebten Bebrütungstag ist dagegen die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen. Mit dem Verbot des Kükentötens trägt der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2019 Rechnung. Das hatte damals entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise erlaubt sei. Mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei werden Eier, aus denen männliche Küken...
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