Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Änderung zum 1. Januar

Kükentöten ab sofort verboten

Veröffentlicht am
Ab dem 1. Januar 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. 2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage, Schmerzen zu empfinden. Ab dem siebten Bebrütungstag ist dagegen die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen. Mit dem Verbot des Kükentötens trägt der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2019 Rechnung. Das hatte damals entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise erlaubt sei. Mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei werden Eier, aus denen männliche Küken...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.