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Gemeinsamer Antrag & Fristen

Termine 2022

Veröffentlicht am
Borlinghaus
Januar 15. Januar: Ende des Beseitigungsverbots von Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) gemeldet sowie von Winterkulturen und Winterzwischenfrüchten, die nach dem Anbau N-bindender Pflanzen als ÖVF angebaut wurden. Ende des Aufbringverbots für Festmist und Komposte auf Ackerland und Grünland. Ab 16. Januar ist das Mulchen und die Bodenbearbeitung des Aufwuchses aus dem Vorjahr auf circa der Hälfte der Fläche für Lebensraum für Niederwild (FAKT E7) und für die Winterbegrünungen (FAKT F1) möglich. 20. Januar: Frist für die Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse für die FAKT Teilmaßnahmen „ Tiergerechte Mastschweinehaltung” G2.1 und G2.2. Späteste Vorlage des Bestandsverzeichnisses für FAKT C3, G2...
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