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Baugesetzbuch

Privilegierung einschränken

Veröffentlicht am
Die Diskussion um die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Stallanlagen im Außenbereich kommt möglicherweise wieder auf die politische Tagesordnung. Darauf lässt zumindest eine Initiative von drei Landesverbänden des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) schließen. Die Verbände haben unter Federführung des BUND Naturschutz in Bayern einen Vorschlag für eine Änderung des Baugesetzbuchs erarbeiten lassen. Ziel sei es, den Bau industrieller Tierhaltungsanlagen einzuschränken. Danach sollen künftig Stallanlagen mit mehr als 40.000 Tierplätzen für Geflügel, 2000 Plätzen für Mastschweine oder 6000 Plätzen für die Ferkelerzeugung als gewerblich eingestuft werden. „Damit würde es im Ermessen der Gemeinde liegen, ob ein Baugebiet ausgewiesen...
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