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Tierseuchenkasse, Hi-Tier, Antibiotikamonitoring

Stichtagsmeldungen beachten

Veröffentlicht am
Nach dem Tiergesundheitsgesetz sowie landesrechtlichen Vorschriften ist jeder Tierhalter verpflichtet, seinen Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Diese muss zum Stichtag 1. Januar innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter, zusätzlich zu den Bewegungsmeldungen, der zuständigen Behörde (Hi-Tier) bis zum 15. Januar die Anzahl der gehaltenen Schweine zu melden: schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de. Antibiotikamonitoring Schweineproduktion: Für die Abgabe der Erklärung an die zuständige Behörde (Tierhalterversicherung), dass die Behandlungsanweisungen des Tierarztes eingehalten wurden, gilt für das zweite Halbjahr 2021 eine Einsendefrist bis zum 14. Januar 2022. Nach der...
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