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Veröffentlicht am
Sturmschaden an Schuppen Anfang Juli 2021 zerstörte ein durch einen Sturm umgefallener Kirschbaum meinen Geräte- und Wagenschuppen. In den Jahren zuvor sind immer wieder Astbrüche vorgekommen. Auch war Baumpilzbefall am Baum zu sehen. An den Holzresten des Kirschbaums kann man sehen, dass große Teile des Kernstamms morsch sind. Kann ich vom Grundstücksnachbar, dem Baumbesitzer, eine Entschädigung verlangen, da der Geräteschuppen jetzt neu erstellt werden muss? A. E. in N. Der Grundstücksbesitzer trägt für sein Grundstück die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Um diese zu erfüllen, sollte der Grundstücksbesitzer seinen auf dem Grundstück stehenden Baumbestand in regelmäßigen Abständen kontrollieren und sicherstellen, dass keine Gefahren...
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