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Frankreich erlaubt Neonikotinoide

Veröffentlicht am
Notfallzulassung In Frankreich können die Landwirte jetzt mit Neonikotinoiden gebeiztes Zuckerrübensaatgut in den Boden bringen. Die Notfallzulassung für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam ist vergangene Woche in Kraft getreten und gilt, wie im Vorjahr, für 120 Tage. Verbunden mit der Genehmigung sind zahlreiche Auflagen, unter anderem für die Art der Folgekulturen. Im Jahr nach den Rüben sind nur für Bestäuber unattraktive Pflanzen erlaubt, darunter Getreide, mit Ausnahme von Mais, der erst nach einer einjährigen Pause ausgesät werden darf. Kulturen wie Raps, Ackerbohnen und andere bienenfreundliche Pflanzen dürfen erst im dritten Jahr nach den gebeizten Zuckerrüben angebaut werden. Die Regierung betonte, die Notfallzulassungen...
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