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Veröffentlicht am
Pächter zahlt nicht Einer unserer Grundstückspächter ist mit der Pachtzahlung seit 11. November vergangenen Jahres in Verzug. Als Begründung gibt er an, er könne nicht zahlen, weil er das Geld nicht habe. Er weigert sich, ein persönlich überbrachtes Mahnschreiben gegen Unterschrift entgegenzunehmen. Die Annahme per Einschreiben mit Rückschein hat er ebenfalls verweigert. Für den Fall von Zahlungsverzug ist für uns als Verpächter im Pachtvertrag ein außerordentliches ersatzloses und fristloses Kündigungsrecht vereinbart. Nachdem der Pächter auf den Grundstücken weder eine Bestellung mit Winterfrüchten vorgenommen noch bis heute eine Winterfurche gepflügt hat, müssen wir davon ausgehen, dass er die Grundstücke im Frühjahr eventuell gar...
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