Bis Ende Juni verlängert
Corona-Hilfen für Schweinehalter sind Ländersache
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Die Entscheidung über die Gewährung von Corona-Hilfen für Schweinehalter obliegt weiterhin den Ländern. Wie das Bundeswirtschaftsministerium erklärt, haben Bund und Länder zur Umsetzung der Corona-Hilfen einheitliche Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Danach entscheiden die Bewilligungsstellen der Länder über die Anträge auf eine Überbrückungshilfe. Voraussetzung ist der Nachweis des coronabedingten 30-prozentigen Umsatzausfalls. Mit diesem Nachweis stehen die Überbrückungshilfen den Unternehmen aller Branchen und damit auch Schweinehaltern zur Verfügung. Bislang sind für schweinehaltende Betriebe Corona-Hilfen im Umfang von insgesamt mehr als 220 Millionen Euro gewährt worden. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern haben sich...
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