Neue Bioabfallverordnung
Obergrenzen für Kunststoff
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Auf die Betreiber von Bioabfallanlagen kommen schärfere Anforderungen zu. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen unter Maßgabe verschiedener Anpassungen zu. Im Fokus der neuen Regelungen steht die Novellierung der Bioabfallverordnung mit dem Ziel der Reduzierung des Kunststoffanteils im Bioabfall. Dazu wird eine Obergrenze eingeführt. So gilt in Zukunft, dass nur noch Bioabfälle in die Kompostierung oder Vergärung gehen dürfen, die maximal 0,5 Prozent Kunststoffe (bezogen auf die Trockenmasse) enthalten. Eine Maßgabe des Bundesrats schreibt vor, dass für Kunststoffe in abgabefertigen Komposten, Gärrückständen und Gemischen gemäß der Düngemittelverordnung zusätzlich ein...
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