Gerichtsurteil
Werbeverbot
- Veröffentlicht am
Ein Start-up darf vorerst nicht mehr mit dem Kunstwort „Milck" für seine aus Hanfsamen hergestellten Milch-Alternativen werben, wie die Stuttgarter-Nachrichten Anfang Februar meldeten. Das entschied das Stuttgarter Landgericht. Die Werbung sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte der EU. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die 11. Zivilkammer gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale statt, die vom Stuttgarter Unternehmen The Hempany verlangte, auf der Webseite Werbung für „Milckprodukte", „hemp milck" oder „Pflanzenmilck" zu unterlassen. Die EU-Regelung garantiere den Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte unter anderem unverfälschte Wettbewerbsbedingungen.
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