Tellergericht
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Hausgrille. Nach dem gelben Mehlwurm und der Wanderheuschrecke darf künftig auch die Hausgrille als Nahrungsmittel in der Europäischen Union vermarktet werden. Die EU-Kommission hat das Insekt mit dem lateinischen Namen Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die auch als Heimchen bezeichnete Grillenart darf als Ganzes - entweder gefroren oder getrocknet - und als Pulver veräußert werden.
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