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Nachgefragt bei Maximilian Brandner

Corona ist noch nicht vom Tisch

Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften hat sich in der Corona-Pandemie aufgrund zahlreicher Regelungen und Gesetze zu einem echten Kraftakt für die Betriebe entwickelt. Worauf es jetzt für die anstehende Anbausaison 2022 ankommt, hat uns Rechtsanwalt Maximilian Brandner vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) e. V. dargelegt. | Interview: Julia Appel
Veröffentlicht am
Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.?V.
BWagrar: Herr Brandner, was müssen die Betriebe aktuell bei der Einreise von Erntehelfer*innen aus dem Ausland beachten? Maximilian Brandner: Die Corona-Einreiseverordnung gilt bis zum 19. März und wird voraussichtlich bis auf den 28. April 2022 verlängert werden. Als Hochrisikogebiete gelten nur noch Gebiete, die eine gefährlichere Variante als die Omikron-Variante aufweisen. Aktuell sind weder Hochrisiko- noch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Damit entfallen alle Quarantänepflichten bei der Einreise. Das vereinfacht vieles. Erhalten bleibt die Pflicht, bei Einreise einen negativen Testnachweis oder Immunisierungsnachweis zu haben und bei Bedarf vorlegen zu können. BWagrar: Kann ich Tests auf meinem Betriebsgelände anbieten? Maximilian...
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