Bundeskartellamt
Keine Bedenken
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Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die „Branchenvereinbarung Milch" des Qualitätssicherungssystems für die Milcherzeugung (QM-Milch). Diese hat in dem freiwilligen Programm QM+ Tierwohlkriterien für die Milcherzeuger definiert, deren Einhaltung mit einem Label auf den Molkereiprodukten sichtbar gemacht wird, wobei die Landwirte eine finanzielle Entschädigung für ihren Mehraufwand erhalten. „Die Vereinbarung der Milchbranche über einen verbindlichen Tierwohlaufschlag kann für die erste Programmphase bis 2024 toleriert werden", erklärte heute der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Danach werde neu evaliert. In der QM-Branchenvereinbarung sollen Landwirte durch finanzielle Anreize...
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