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Industrieemissionsrichtlinie

Massive Kritik vom Verband

Die Europäische Kommission will den Geltungsbereich der EU-Industrieemissionsrichtlinie ausweiten. Wie aus dem Anfang April vorgestellten Vorschlägen zur Überarbeitung der Richtlinie hervorgeht, sollen künftig deutlich mehr Nutztierhaltungsbetriebe erfasst werden.
Veröffentlicht am
Die Vorgaben sollen demnach für weitere Schweine- und Geflügelhaltungen sowie erstmals auch für große Rinderbetriebe gelten, und zwar sobald ein Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) überschritten wird. Betroffen wären davon vor allem kleine und mittlere Betriebe. Beispielsweise müsste dann bereits ein Milchviehbetrieb mit rund 100 Kühen plus Nachzucht oder ein Schweinemäster mit 500 Mastplätzen weitreichende und kostenträchtige Emissionsminderungsmaßnahmen im Stall umsetzen, die wirtschaftlich nicht tragbar und kontraproduktiv für das Tierwohl seien, rechnet der Deutsche Bauernverband (DBV) vor. Bernhard Krüsken, Generalsekretär im DBV, kritisiert massiv die von der EU-Kommission in Brüssel vorgestellte Novelle der...
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