Frankreich
Verurteilt
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Das Strafgericht in Moulins hat einen französischen Schweinehalter, der routinemäßig Schweineschwänze gekürzt hat, wegen Tierquälerei verurteilt. Der Betrieb mit 9000 Schweinen im Département Allier, ein Lieferant des Wurstherstellers Herta, muss laut einem Urteil von Anfang April eine Geldstrafe von 50.000 Euro zahlen, von denen allerdings 25.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt sind. Zum ersten Mal verurteilte damit die französische Justiz die Praxis des systematischen Kupierens der Schwänze, die eigentlich seit fast 20 Jahren durch einen Erlass verboten ist. Man kriminalisiert eine Zuchtpraxis, die 99 Prozent der europäischen Züchter betrifft", erklärte der Anwalt des Schweinehalters gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. In Gang gebracht...
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