Anbindehaltung
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Geld für Umstellung Für Investitionen in Laufställe für Rinder, die die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen und die der Umstellung von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung dienen, wird im Förderprogramm für kleine landwirtschaftliche Betriebe ein Zuschuss von 40 Prozent (bislang 30 Prozent) gewährt. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2025. Als kleine landwirtschaftliche Betriebe gelten Betriebe mit einem Output von maximal 100.000 Euro.
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