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ELER-Mittel als Sonderhilfe

Fünf Prozent

Veröffentlicht am
Die EU-Mitgliedstaaten werden ermächtigt, fünf Prozent der verfügbaren Mittel aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), konkret aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), als Sonderhilfen zur Abfederung der hohen Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft auszuzahlen. Demnach könnten ausgewählte Landwirte bis zu 15.000 Euro sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 100.000 Euro erhalten. Die Zahlungen dürften bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen. Die Beihilfen sollen an Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen gezahlt werden können, die von „einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind".
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