Maßnahmen selten erforderlich
Hungrige Hähnchen sind oft harmlos
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In den Beständen sind jetzt die auffälligen Fraßschäden der Larven der Getreidehähnchen zu sehen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes (20 Prozent der Blattfläche der obersten drei Blätter oder ein Ei oder eine Larve je Halm) sind an fünf Stellen jeweils fünf Halme zu kontrollieren. Auf den Beobachtungsflächen der Landwirtschaftsämter ist dieser Wert von 20 Prozent bisher nicht überschritten. Ein vorbeugender oder routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist zu unterlassen. Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gelten beim Insektizideinsatz besondere Auflagen. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des...
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