Frist 30. Juni 2022
Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung beachten
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D ie Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 und Frühjahr 2022 endet am 30. Juni 2022. Darauf hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hingewiesen. Zudem bat sie die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen. Die Landwirte seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, in dem sie Nachbau betrieben hätten, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen ihr gegenüber Auskunft zu erteilen, stellte die STV fest. Die Zahlungspflicht bestehe unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen beantwortet oder von der STV eine Zahlungsaufforderung verschickt worden sei. Die STV wies darauf hin, dass sie...
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