Verkehrsrecht in der Erntezeit
So kann die Ernte kommen
In der Ernte geht es rund. Dennoch ist es wichtig, legal und sicher auf der Straße unterwegs zu sein. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Damit die Erntezeit für alle entspannt ist, sollte auf einen rücksichtsvollen Umgang mit den anderen Verkehrsteilnehmern und den Mitbürgern geachtet werden.
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B is zu einer Breite von 3,00 Metern und einer Zuglänge von 18,00 Metern kann mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ohne eine Genehmigung auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Bei einer Überschreitung dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und einer Erlaubnis nach Paragraf 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf der Straße unterwegs sein. Die Beantragung kann über die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Bei Fahrten auf der Straße ohne Genehmigung mit einem übergroßen oder schweren Fahrzeug kann es bei einer Kontrolle zu einer sofortigen Stilllegung kommen. Tipp: Jetzt Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung überprüfen. Die Genehmigung ist während der...
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