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Veröffentlicht am
Shulevskyy Volodymyr/Shutterstock
Vorkaufsrecht Ich besitze ein Grundstück, das als Bauerwartungsland ausgewiesen ist. Der Nachbar möchte es kaufen, meint aber, die Gemeinde hätte das Vorkaufsrecht. Stimmt das? P. M. in H. Wie sieht es mit dem Vorkaufsrecht aus? Eine Gemeinde hat eine Reihe von Vorkaufsrechten, was aber nicht zwingend bedeuten muss, dass die Gemeinde auch ihr Vorkaufsrecht ausübt, denn sie muss ja den vorgegebenen Vertragsinhalt grundsätzlich übernehmen. Übt sie ihr Vorkaufsrecht nicht aus, kann von ihr ein Negativzeugnis verlangt werden. Nach § 24 Baugesetzbuch steht der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht unter anderem zu beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, in einem Umlegungsgebiet, in einem...
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