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Artikelserie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027

Mehr Maßnahmen aus FAKT II

In dieser Artikelserie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen im FAKT II-Förderprogramm. Der vorliegende zweite Artikel soll über die neu angebotenen Maßnahmen sowie den bereits bekannten Maßnahmenbereich F, mit Förderangeboten zum Gewässer- und Erosionsschutz, informieren.
Veröffentlicht am
Unter Vorbehalt der Genehmigung des nationalen GAP-Strategieplans für Deutschland durch die EU-Kommission sollen ab 2023 in FAKT II die in BWagrar Ausgabe 25 auf Seite 16 tabellarisch aufgeführten flächenbezogenen Teilmaßnahmen angeboten werden. Da bisher keine Genehmigung erteilt ist, sind die dargestellten Prämienhöhen und Anforderungen der jeweiligen Teilmaßnahmen noch unter Vorbehalt zu verstehen. Zudem gelten weitere, allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Förderprogramm FAKT II. Eine kurze Beschreibung der Maßnahmen ab Maßnahmenbereich E finden Sie nachfolgend. Maßnahmenbereich E: Biotechnologie Maßnahmenbereich E: Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen: Im Rahmen der FAKT...
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