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Windkraft in Bayern

Veröffentlicht am
Abstandsregelung Die in Bayern geltende „10H-Regelung", wonach der Abstand von Windkrafträdern zur Wohnbebauung mindestens das Zehnfache ihrer Höhe betragen muss, wird aufgeweicht. Die dortige Staatsregierung hat in der vergangenen Woche eine Reihe von Ausnahmeregelungen beschlossen, nach denen der Mindestabstand unter bestimmten Bedingungen auf 1000 Meter verkürzt werden kann. Durch die Lockerung halbiert sich bei einer Nabenhöhe von beispielsweise 200 Meter der derzeitige Mindestabstand. Die Neuregelung greift nur in bestimmten Vorranggebieten, beispielsweise in Staats- und Privatwäldern, auf Truppenübungsplätzen, aber auch entlang von Autobahnen, vier- oder mehrspurigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken.
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