Rote Gebiete
Neuausweisung genehmigt
Der Weg für die von der Europäischen Kommission geforderte Neuausweisung der Roten Gebiete ist frei. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) nach Maßgabe kleinerer Änderungen zu.
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Die Länder sind nun gehalten, die neue Ausweisungsmethodik umzusetzen. Sie müssen ihre Landesdüngeverordnungen bis Ende November dieses Jahres anpassen. Bis Ende 2024 müssen sie ihre Messstellennetze verdichten. Die Mehrheit im Bundesrat war kein Selbstläufer. Zur Wochenmitte war die AVV in einer Probeabstimmung der Länder noch durchgefallen. Die Voraussetzung für die letztlich klare Mehrheit im Plenum schaffte erst eine Protokollerklärung, die die Bundesregierung zu der Vorlage abgegeben hat. Darin verpflichtet sie sich, die Düngeregeln stärker zu differenzieren, um auf diese Weise für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Dahinter steht die Forderung von Seiten der Landwirtschaft, Erleichterungen für Betriebe zu schaffen, die...
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