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Kommentar

Eine Frage der Moral

Veröffentlicht am
BWagrar
Verbindliche Pläne zu schaffen ist nicht einfach. Das haben wir die vergangenen Jahre bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erlebt. Ursprünglich hätte sie schon 2021 gelten müssen. Aber weil viele Länder, Gegebenheiten, Meinungen und politische Interessenslagen unter einen Hut gebracht werden müssen, hat sich der Zeitplan verschoben. Ab Januar 2023 sollen die neuen Regelungen gelten. Welche das genau sind, ist immer noch nicht klar, aber der Startzeitpunkt scheint unverrückbar. Zumindest bis zu dieser Woche. Noch bevor die Regelungen in Kraft, die Strategiepläne der Länder abgearbeitet sind und final feststeht, was im Detail gilt, schafft die EU-Kommission Ausnahmen. Sie hat sich dafür ausgesprochen, im Jahr 2023 Sonderregelungen bei der...
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