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GÖLZ-Standards in der Gemeinsamen Agrarpolitik

EU-Kommission hebt 2023 Stilllegung auf

Auf Antrag der EU-Mitgliedstaaten schlägt die Europäische Kommission vor, bestimmte agrarpolitische Vorschriften kurzfristig und befristet zu verändern, um die Getreideerzeugung in Europa zu steigern. Konkret sollen 2023 nun Stilllegungspflicht und Fruchtfolgeregelung ausgesetzt werden.
Veröffentlicht am
Die beiden Konditionalitätsregelungen zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) 7 und 8 sind Teil der ab dem kommenden Jahr geltenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Nach offizieller Darstellung der Kommission können EU-weit durch den Verzicht auf eine Flächenstilllegung von vier Prozent rund 1,5 Millionen zusätzlich in die Produktion von Feldfrüchten genommen werden. Allerdings will die Brüsseler Behörde den Anbau von Mais und Sojabohnen auf den besagten Stilllegungsflächen ausschließen, da diese vorwiegend in der Tierfütterung zum Einsatz kommen. Ferner hängt der tatsächliche Flächenumfang von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten ab, dies auch jeweils ihren Landwirten zuzugestehen. EU-Agrarkommissar...
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