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Geltungszeitraum FAKT Ich wüsste gern, ob die FAKT-Maßnahmen, die man beim FAKT-Vorantrag stellt, für den Zeitraum der Maßnahme im aktuellen Jahr gelten oder erst ab dem neuen Jahr. In unserem Fall handelt es sich um die FAKT Maßnahme Schwäbisch Hällisches Schwein. Wenn ich meinen Tierbestand am 1.1.2023 aufgebe und 2022 aber noch 100 Tiere im Stall hatte, bekomme ich die Gelder dann noch für das Jahr 2022 oder nicht mehr? Als wir auf die Schwäbisch Hällische Rasse umgestellt haben, bekamen wir die FAKT-Gelder erst am Ende des Jahres. Wir müssten die Anzahl der Tiere nachweisen und fragen uns nun, ob uns die Gelder für das Jahr 2022 zustehen, wenn wir 2023 aufhören. K. B. in C. Ich nehme an, es geht um die FAKT-Maßnahme C3.3.1...
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