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Anpassungsbeihilfe für Agrarerzeuger

Nur mit Greening-Prämie

Die Bundesregierung hat die Differenzierung bei der Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe, mit der die Folgen des Ukraine-Krieges finanziell abgemildert werden sollen, verteidigt. Im Fokus stand dabei, dass Gemüse- und Obstbaubetriebe im Unterglasanbau nicht zu den Begünstigten der sogenannten Anpassungsbeihilfe zählen.
Veröffentlicht am
Diese Regelung erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion damit, dass die Beihilfe an ein Nachhaltigkeitskriterium geknüpft sei. Voraussetzung sei, dass die Betriebe 2021 eine Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten hätten. Da zur Prüfung dieses Nachhaltigkeitskriteriums auf vorhandene Daten zugegriffen werden könne, könne die Auszahlung unbürokratisch im antraglosen Verfahren erfolgen. Der energieintensive Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion erfülle in der Regel nicht die Voraussetzungen für die Greening-Prämie und könne deshalb keine Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe bekommen, stellt die Bundesregierung klar. Für diesen und andere...
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