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Außerlandwirtschaftliches Einkommen

Neue Befreiungsgrenzen

Die Befreiungsgrenze bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen wird angehoben und in Zukunft an die Minijobgrenze gekoppelt. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vergangene Woche in Kassel hingewiesen.
Veröffentlicht am
Eine Befreiung der Versicherungspflicht sei künftig auf Antrag möglich, wenn Versicherte regelmäßig ein außerlandwirtschaftliches Einkommen von mehr als 6240 Euro jährlich beziehungsweise 520 Euro monatlich erzielten. Die Regelung gilt laut SVLFG ab dem 1. Oktober 2022. Durch die Kopplung an die Minijobgrenze werde sich die Befreiungsgrenze synchron zu Zeitpunkt und Höhe der Anpassung der Minijobgrenze ändern. Werde nach der Anpassung die Befreiungsgrenze nicht mehr überschritten, ende auch die Befreiung. Laut SVLFG ist für jene, die am 30. September 2022 bereits von der Versicherungspflicht befreit waren, eine Besitzstandsregelung vorgesehen. Diese Befreiungen wegen Einkommenserzielung blieben bestehen, solange das...
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