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Mehr Verbraucherrechte Das neue Telekommunikationsgesetz ist seit Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Was hat sich geändert? K-H. F. in B. Das neue EECC-Gesetz (European Electronic Communication Code) ändert die Gestaltung von Verträgen und bietet Nutzern erstmalig die Möglichkeit, flexibler den Anbieter zu wechseln. Nach dem Gesetz ist der Anbieter verpflichtet, Verträge mit einer zwölfmonatigen Mindestlaufzeit anzubieten. Das Gesetz nimmt auch Einfluss auf die Kündigungsfristen. So ist seit dem 1.12.2021 ein Vertrag nach der Mindestlaufzeit täglich zum Monatsende kündbar. Will man vor Ende der Laufzeit kündigen, ist das bis einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Darüber hinaus sind die Anbieter dazu verpflichtet,...
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