Wolfprävention
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Schäfer erhält keine Waffe Ein Schäfer darf seine Schafe nicht mit einer Flinte gegen den Wolf verteidigen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg jetzt entschieden und damit die Klage eines Berufsschäfers abgewiesen. Nach Ansicht der Richter gehört der Schäfer nicht zu den privilegierten Nutzergruppen wie Jägern, denen das Gesetz das erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis zubilligt. Das Gericht räumte zwar ein, dass der Kläger in der Vergangenheit durch Wolfsübergriffe persönlich und wirtschaftlich betroffen gewesen sei. Der Wolf stehe jedoch unter strengem Artenschutz. Angesichts dieser bewussten gesetzgeberischen Entscheidung sei das „Interesse eines Weidetierhalters, zum Schutz seiner Tiere einen Wolf verletzen oder töten zu...
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