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Antibiotika-Minimierungs- konzept wird ausgeweitet

Mehr Einsatzkontrolle

In Sachen Antibiotika-Minimierungskonzept ziehen Bund und Länder offensichtlich an einem Strang. Zum Kerninhalt des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) gab es vergangenen Woche vom Bundesrat keine Einwände.
Veröffentlicht am
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept künftig nicht nur für Masttiere gilt, sondern auf weitere berufs- oder gewerbsmäßig gehaltene Nutzungsarten ausgedehnt wird. Zudem sind Anpassungen hinsichtlich der Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, geänderte beziehungsweise verkürzte Fristen im Antibiotikaminimierungskonzept und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung vorgesehen. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben redaktionellen Klarstellungen unter anderem, Daten bei Meldepflichten ausschließlich elektronisch zu übermitteln und Meldefristen besser aufeinander abzustimmen. Die für die Tierhalter aufwendige Datenbereitstellung von...
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