Längere Frist und Erleichterungen geplant
Aufschub bei der Grundsteuer kommt
Ihre Grundsteuererklärung müssen Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) bis Ende Oktober einreichen. Nachdem es aber auf der Steuer-Plattform Elster zu technischen Schwierigkeiten kam, haben die Finanzämter beschlossen, Erinnerungen für eine versäumte Abgabe erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zu verschicken. Die Informationsschreiben zur Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaf sollen nicht mehr wie vorgesehen Mitte Oktober, sondern erst im Januar 2023 versandt werden.
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Die Erstellung der Steuererklärungen für die Grundsteuer hält alle Betroffenen in Atem: Privatpersonen und auch Steuerberater. Viele Privatpersonen versuchen sich an der Erstellung ihrer eigenen Grundsteuer B-Erklärung mit den zur Verfügung stehenden Systemen wie Elster. Neben oftmals schwierig verständlichen Eingabemasken stellt der Zusammenbruch der Systeme wegen Überlastung alle auf eine harte Geduldsprobe. Bei den Steuerberatern sieht es gleich aus: Überlastung durch die Zusatzarbeit und viel Zeitaufwand für zu klärende Fachfragen hemmen die zügige Abarbeitung der Grundsteuererklärungen. Flurstücksdaten digital Mitten in diese Zeit – kurz vor Ablauf der offiziellen Abgabefrist der Grundsteuerklärungen am 31. Oktober – platzt eine...
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