Energiesicherungsgesetz
Baurechtliche Begrenzungen bei Biogas werden ausgesetzt
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Verbesserungen für die Biogaserzeugung sieht die Novelle des Energiesicherungsgesetzes vor, die der Bundestag beschlossen hat. Es wird die Kapazitätsgrenze für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich vorübergehend außer Kraft gesetzt. Zudem werden die Herkunftsvorgaben für die verwendete Biomasse für baurechtlich privilegierte Anlagen befristet gelockert. Ebenfalls beschlossen wurden weitere Erleichterungen wie eine Flexibilisierung des Güllebonus, sodass Anlagenbetreiber den Güllebonus nur noch an den Tagen verlieren, an denen sie den vorgegebenen Mindestanteil nicht einhalten können, statt wie bisher dauerhaft und endgültig. Außerdem gibt es eine befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie Genehmigungen...
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