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Verschönerung Mietwohnung Unser Mieter baut ständig in der Wohnung herum. Manchmal beauftragt er auch Handwerker. Müssen wir alle Arbeiten dulden? B. R. in S. Pauschal kann man sagen, dass alles, was sich beim nächsten Umzug nicht spurlos beseitigen lässt, mit dem Vermieter abgesprochen werden muss. Es empfiehlt sich die Schriftform und die Unterschrift des Vermieters. Beim Auszug aus der Wohnung ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Umbauten wieder zurückzubauen. Es sei denn, der Vermieter ist mit dem Endzustand einverstanden. Hierfür ist die Bestätigung durch Unterschrift des Vermieters ratsam. Wenn der Mieter seine Wände neu streicht, eine Einbauküche einbaut oder Klick-Laminat über einen vorhandenen Teppichboden verlegt, muss er...
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