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Tierarzneimittelgesetz

Veröffentlicht am
Weniger Antibiotika Mit einer Änderung des Tierarzneimittelgesetzes will die Bundesregierung den Einsatz von Antibiotika weiter verringern und zugleich neuen Meldeverpflichtungen an die Europäische Arzneimittelagentur nachkommen. Einem Entwurf zufolge sollen Tierärzte ab dem kommenden Jahr die Anwendung von Antibiotika bei allen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten melden. Zudem sollen weitere Nutzungsarten wie Milchkühe, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und zugekaufte Kälber in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen werden.
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