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Höfe mit Inklusion

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Kleinbeihilfeprogramm für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe aufgelegt. Sie sind in der Regel nicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert, was die Datengrundlage für die Anpassungsbeihilfe und die Agrar-Kleinbeihilfe war. Die Kleinbeihilfe für Inklusionsbetriebe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ausgezahlt. Alle berechtigten und infrage kommenden Betriebe werden direkt angeschrieben. Anträge können bis zum 25. November 2022 gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und...
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