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Versicherungsprämien im Obst-und Weinbau

Förderung wird fortgeführt

Das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) in Baden-Württemberg fördert auch im Jahr 2023 Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau.
Veröffentlicht am
Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau für das Anbaujahr 2023 beginnt ab 28. November 2022 und läuft bis zum 1. März 2023. Alle Teilnehmer müssen für 2023 einen neuen Förderantrag stellen. Für den neuen Antragszeitraum wird die Kulturgruppe Kern- und Steinobst wieder getrennt. Hintergrund für diese Änderung ist der Umstand, dass die FIONA-Nutzungscodes für 2023 angepasst wurden und nun für Kern- beziehungsweise Steinobst zwei unterschiedliche Codes vorsehen. Dies bedeutet, dass Antragstellende im Förderprogramm Ertragsversicherung auch nur Kernobst oder nur Steinobst beantragen und versichern können. Die Antragsteller sind verpflichtet korrekte Flächenangaben zu machen und eintretende Änderungen...
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